Frühförderung umfasst Diagnostik, Therapie und Beratung der Eltern.
Für Kinder, bei denen eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung vorliegt bzw. die davon bedroht sind. Sie sollte so früh wie möglich beginnen, denn vieles lässt sich in der frühkindlichen Entwicklung positiv beeinflussen.
Zielgruppe der Frühförderung sind Kinder von Geburt an bis zur Einschulung.

Frühförderung kann zum Beispiel hilfreich sein für  

  • Kinder, die wenig eigenen Antrieb entwickeln, die Welt zu entdecken. 
  • Kinder, die vorwiegend mit sich selbst beschäftigt sind und von sich aus selten Kontakt mit anderen Kindern oder Erwachsenen aufnehmen.  
  • Kinder, die motorische Probleme haben, z.B. mit einfachen Bewegungen, dem Greifen, der Handhabung von Gegenständen. 
  • Kinder, die übermäßig wütend oder trotzig sind oder vorwiegend aggressiv reagieren. 
  • Kinder, die große Probleme haben, ihre Aufmerksamkeit auf ein Spiel oder eine Sache zu lenken. 
  • Kinder, die ständig in Bewegung und Aktion sind und dadurch ungeteilte Aufmerksamkeit fordern und so ihre Eltern und Umgebung überfordern. 
  • Kinder, die nicht richtig sprechen lernen.  
  • Kinder mit geistigen, motorischen, Seh- und Hör-Beeinträchtigungen oder Behinderungen, mit Sprech- und Sprachstörungen, mit körperlichen Fehlbildungen oder genetisch bedingten Entwicklungsstörungen. 

Auch vorbeugend kann die Frühförderung in einigen Fällen sinnvoll sein, zum Beispiel bei einer Frühgeburt, nach Geburtsproblemen, bei besonderen Beeinträchtigungen oder nach einem Unfall.  

 

Anlaufstelle für Eltern:

  • kinderärztliche Praxis
  • Landschaftsverbände 
  • Beratungsstelle zu ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung

 

Wo findet die Therapie statt? 

  • unsere Physiotherapeuten kommen nach Hause oder gegebenenfalls zur Tagesmutter/Tagesvater oder in die Kindertagesstätte

 

Wer trägt die Kosten ?

  • Landschaftsverbände alleine oder in Kooperation mit den Krankenkassen übernehmen bei bestehendem Bedarf die Kosten der heilpädagogischen Frühförderung ab Geburt bis zur Einschulung